Sondermüll richtig entsorgen: Der komplette Guide
Was ist Sondermüll?
Sondermüll — auch Sonderabfall oder gefährlicher Abfall genannt — umfasst Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Diese Abfälle dürfen keinesfalls im Hausmüll entsorgt werden und erfordern eine spezielle Behandlung.
Welche Stoffe gehören zum Sondermüll?
Chemische Produkte
- Farben, Lacke und Lösungsmittel
- Pestizide und Unkrautvernichter
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel
- Säuren und Laugen
Elektrik und Elektronik
- Batterien und Akkus
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
- Alte Thermometer (quecksilberhaltig)
Baumaterialien
- Asbesthaltiges Material
- Dämmstoffe mit Schadstoffen
- Teerhaltige Dachpappe
Sonstiges
- Altöl und Kraftstoffe
- Medikamente und Arzneimittel
- Feuerlöscher und Druckgasflaschen
Wo entsorgt man Sondermüll in NRW?
Schadstoffmobil
Viele Städte in NRW bieten ein Schadstoffmobil an, das regelmäßig in verschiedenen Stadtteilen Halt macht. Die Abgabe haushaltsüblicher Mengen ist in der Regel kostenlos. Termine finden Sie auf der Website Ihrer Abfallwirtschaft.
Wertstoffhof
Die meisten Wertstoffhöfe in NRW nehmen Sondermüll in haushaltsüblichen Mengen an. Bringen Sie die Stoffe in den Originalbehältern mit und transportieren Sie diese sicher in Ihrem Fahrzeug.
Apotheken und Händler
- Medikamente: Viele Apotheken nehmen alte Arzneimittel kostenlos zurück
- Batterien: Sammelboxen im Einzelhandel
- Altöl: Händler, die Motoröl verkaufen, sind zur Rücknahme verpflichtet
Kosten der Sondermüllentsorgung
Für Privatpersonen ist die Entsorgung haushaltsüblicher Mengen meist kostenlos. Größere Mengen, wie sie bei Entrümpelungen anfallen, können Gebühren verursachen. Professionelle Entrümpelungsunternehmen übernehmen die fachgerechte Entsorgung und kalkulieren die Kosten im Angebot ein.
Wichtige Hinweise
- Mischen Sie niemals verschiedene Chemikalien — es können giftige Gase entstehen
- Transportieren Sie Sondermüll aufrecht und auslaufsicher
- Bei Unsicherheit über die Einstufung: Fragen Sie bei Ihrer kommunalen Abfallberatung nach
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