Entrümpelung steuerlich absetzen: Was geht?

7 Min. Lesezeit

Entrümpelung als haushaltsnahe Dienstleistung

Gute Nachrichten: In vielen Fällen können Sie die Kosten einer Entrümpelung steuerlich geltend machen. Nach § 35a EStG können haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden — maximal 4.000 Euro pro Jahr.

Eine Entrümpelung zählt als haushaltsnahe Dienstleistung, wenn sie in Ihrem eigenen Haushalt oder einem Haushalt, den Sie unterhalten, durchgeführt wird.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Entrümpelung findet in Ihrem Haushalt statt (auch Zweitwohnung oder geerbte Immobilie)
  • Sie erhalten eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Die Zahlung erfolgt per Überweisung (keine Barzahlung!)
  • Die Rechnung weist Arbeits- und Materialkosten getrennt aus

Was genau können Sie absetzen?

Absetzbar sind ausschließlich die Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten. Materialkosten und Entsorgungsgebühren können nicht berücksichtigt werden. Achten Sie darauf, dass Ihr Entrümpelungsunternehmen die Rechnung entsprechend aufschlüsselt. Wie hoch diese Kosten typischerweise ausfallen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Was kostet eine Entrümpelung?.

Rechenbeispiel

PositionBetrag
Arbeitskosten1.500 €
Entsorgungskosten500 €
Absetzbar (20% von 1.500 €)300 €

Sonderfall: Nachlassauflösung

Bei einer Nachlassauflösung können die Kosten unter Umständen als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftssteuer abgezogen werden. Dies ist besonders bei größeren Erbschaften relevant. Wir bieten professionelle Nachlassauflösungen z. B. in Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.

Sonderfall: Vermietung

Vermieter können Entrümpelungskosten als Werbungskosten in voller Höhe absetzen, wenn die Maßnahme der Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietimmobilie dient. Dies gilt etwa bei der Räumung nach einem Mieter-Auszug — zum Beispiel im Rahmen einer professionellen Haushaltsauflösung.

Tipps für die Steuererklärung

  1. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug als Nachweis auf.
  2. Tragen Sie die Kosten in Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein.
  3. Lassen Sie die Rechnung auf den Haushaltseigentümer ausstellen.
  4. Bei Unsicherheiten konsultieren Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Nutzen Sie unseren Kostenrechner, um die voraussichtlichen Kosten vorab einzuschätzen, oder kontaktieren Sie uns direkt für ein individuelles Angebot.

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