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Entrümpelung Mietwohnung: Rechte & Pflichten

· 8 Min. Lesezeit

Pflichten des Mieters bei Auszug

Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung bei Auszug vollständig geräumt und besenrein zu übergeben. Das bedeutet: Alle persönlichen Gegenstände, Möbel und Einbauten müssen entfernt werden. Nur fest eingebaute Gegenstände, die zur Mietsache gehören (z. B. Einbauküche vom Vermieter), dürfen verbleiben.

Besenrein bedeutet, dass die Wohnung grob gereinigt wird — Böden gefegt, grobe Verschmutzungen entfernt. Eine professionelle Grundreinigung kann der Vermieter nicht verlangen, sofern dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.

Rechte und Pflichten des Vermieters

Zurückgelassene Gegenstände

Lässt ein Mieter Gegenstände zurück, darf der Vermieter diese nicht sofort entsorgen. Er muss den ehemaligen Mieter zunächst schriftlich auffordern, die Sachen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 2–4 Wochen) abzuholen.

Kostenübernahme

Die Kosten für die Räumung zurückgelassener Gegenstände kann der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen. In der Praxis wird dies oft mit der Mietkaution verrechnet. Reicht die Kaution nicht aus, kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen.

Sonderfall: Räumung nach Kündigung

Bei einer gerichtlichen Räumung nach Kündigung gelten besondere Regeln:

  • Der Vermieter benötigt einen Räumungstitel vom Gericht
  • Die Räumung wird durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt
  • Die Kosten trägt zunächst der Vermieter, kann sie aber vom Mieter zurückfordern
  • Es gibt die Möglichkeit der Berliner Räumung, bei der nur die Wohnung geräumt und die Gegenstände eingelagert werden

Sonderfall: Tod des Mieters

Verstirbt ein Mieter, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Diese sind für die Nachlassauflösung verantwortlich. Schlagen alle Erben das Erbe aus, muss sich der Vermieter an den Nachlasspfleger wenden.

Tipps für Mieter und Vermieter

  • Für Mieter: Planen Sie die Entrümpelung rechtzeitig vor dem Übergabetermin. Dokumentieren Sie den Zustand bei Übergabe mit Fotos.
  • Für Vermieter: Erstellen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll. Setzen Sie schriftliche Fristen für die Abholung zurückgelassener Gegenstände.
  • Für beide: Kommunizieren Sie offen und suchen Sie im Streitfall eine einvernehmliche Lösung, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

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